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Haben Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten? Oder gibt es Streit um Urlaub, Gehalt oder das Arbeitszeugnis? Dann zögern Sie nicht, und rufen Sie mich kostenlos und unverbindlich an!

Ich biete Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts eine kompetente rechtliche Beratung und unterstütze Sie u.a. bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen oder Abmahnungen. Bei Bedarf vertrete ich Sie außergerichtlich oder vor den Arbeitsgerichten.

Falls Sie meine Unterstützung benötigen, melden Sie sich einfach in der Kanzlei in Kiel und schildern Sie Ihr Anliegen, gemeinsam finden wir die Beste Lösung!

Rechtsanwalt Christian Becker
Jahrgang 1978,verheiratet, 1 Kind
Zulassung zur Anwaltschaft seit 2008
Über 15 Jahre Prozesserfahrung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite
Kostenfreie Ersteinschätzung bereits am Telefon
Schnelle Terminvergabe und Mandatsbearbeitung
Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht
Jetzt anrufen und Fall schildern!
Rechtsanwalt Christian Becker, Wilhelminenstraße 16, 24103 Kiel | E-Mail: hallo@rakiel.de

Wobei kann ich Ihnen helfen?

Kündigung & Kündigungsschutzklage

Ich überprüfe für Sie die Rechtmäßigkeit einer Kündigung und die Berechnung der Kündigungsfrist. Bestehen Chancen, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen, reiche ich nach Absprache mit Ihnen Klage vor dem Arbeitsgericht ein, entweder mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln.

Wichtig: Egal, ob Sie eine ordentliche oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erhalten haben. Nach Zugang der Kündigung laufen wichtige Fristen. Soll die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen werden, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Daher ist es sinnvoll, sich möglichst kurzfristig nach Erhalt der Kündigung an einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Egal, ob Sie eine ordentliche oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erhalten haben. Nach Zugang der Kündigung laufen wichtige Fristen. Soll die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen werden, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Ablauf in der Kanzlei in Kiel

1
Kontaktaufnahme
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf, egal ob per Telefon, E-Mail, Chat oder Whats-App Nachricht
2
Terminvereinbarung
Schildern Sie Ihren Fall. Im Anschluss vereinbaren wir bei Bedarf einen Beratungstermin, in dringenden Fällen auch sehr kurzfristig
3
Beratungsgespräch
In einem persönlichen Beratungsgespräch erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihren Fall
Kanzlei
Rechtsanwalt Christian Becker Wilheminenstraße 16 24103 Kiel Telefon: 0431 - 8009790 Telefax: 0431 - 80097929 E-Mail: hallo@rakiel.de
Öffnungszeiten
Montag 09.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 17.00 Uhr
*Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
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